FAQs

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Häufig gestellte Fragen zu Ausbildung und Bewerbung:

Zu welchem Zeitpunkt beginnen die Ausbildungen?

Berufsausbildungen im dualen System beginnen am 1. September des Jahres.

Für die Friseurausbildung besteht zusätzlich die Möglichkeit im Februar zu beginnen. Für die Ausbildung zum/zur Zahntechniker:in gibt es diese zusätzliche Möglichkeit im März.
Alle schulischen Ausbildungsgänge beginnen am ersten Schultag nach den Sommerferien.

Wann beginnen die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungszeit beginnt im Februar (mit Öffnung des EALS-Systems).

Wie erfolgt die Abgabe der Bewerbungsunterlagen?

Am Besten geben Sie die Unterlagen persönlich im Sekretariat ab, dann können noch offene Fragen geklärt werden.

Welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Die notwendigen Unterlagen finden Sie HIER > zu den verschiedenen Bildungsgängen.

Häufig gestellte Fragen zu einzelnen Bildungsgängen:

Wie funktioniert das Berliner Ausbildungsmodell BAM?

Das Berliner Ausbildungsmodell (BAM) ermöglicht Ihnen den Einstieg in eine duale Ausbildung zum/zur Friseur:in auch ohne Ausbildungsbetrieb.

Sie beginnen an unserer Schule die Ausbildung und werden dabei ganz praktisch unterstützt einen Betrieb zu finden, der Sie während der Ausbildung übernimmt.

Weitere Informationen finden Sie hier >

Kann ich parallel zur Ausbildung "Friseur:in" auch den MSA erhalten?

Ja, das ist möglich. Mit einem Notendurchschnitt von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und der bestandenen Gesellenprüfung.

Was ist der Unterschied zwischen der 2- und der 3-jährigen Ausbildung im Bereich Kosmetik?

Die 3-jährige Ausbildung findet im dualen System statt, d.h. ein Ausbildungsvertrag mit einem Kosmetikstudio ist notwendig.
Die 2-jährige Ausbildung findet vollschulisch an unserem OSZ statt. Die Voraussetzungen dafür finden Sie
hier >

Ist ein Quereinstieg in die Berufsfachschule möglich?

Nein, ein Quereinstieg ist nicht möglich.

Welchen Vorteil habe ich durch den IBA-Lehrgang?

Wenn Sie Interesse am Friseurberuf haben, aber keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, dann erhalten Sie in unserem IBA-Lehrgang praktische und theoretische Kenntnisse für den Friseurberuf und lernen während Ihrer Praktika verschiedene Friseurbetriebe kennen.

Welche Voraussetzung muss ich für die Fachoberschule mitbringen?

Der MSA und eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sind notwendig.

Ihre Vorteile bei uns:

Kein Schulgeld

nette Mitschüler:innen

BEI BEDARF Bafög-FörderunG

MSA möglich


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